Teglich soll man die erste stund nach mittag alle Knaben in der Musica uben
Pfr. Dr. Thomas Bergholz // Juli 2025
Ulrich Sitzinger, 1525-1574 © ÖNB
1. Bildung und Reformation
In der historischen Bildungsforschung ist es gewissermaßen ein Allgemeinplatz, dass die Reformation einen ganz wesentlichen Impuls zur Massenalphabetisierung Europas geleistet hat. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war in den Volkszählungen der meisten europäischen Staaten nachweisbar, dass der Alphabetisierungsgrad in den protestantisch geprägten Gebieten Nord- und Mitteleuropas höher war als in den fast ausschließlich katholisch geprägten Gebieten Südeuropas.1 Natürlich ist das eine sehr grobe Zweiteilung, die der historischen und regionalen Realität nur bedingt gerecht wird. So wurden z.B. auch in katholischen Gebieten im Verlauf der Gegenreformation Bildungsinitiativen gestartet. Spätestens ab dem frühen 19. Jahrhundert kam mit der beginnenden Industrialisierung noch ein anderer Faktor bei der Alphabetisierung hinzu, sodass ab dieser Zeit die Alphabetisierung in den Industriezentren deutlich höher war als in den agrarisch geprägten Regionen, unabhängig von der konfessionellen Prägung.
Wenn wir aber auf die Ursprünge dieses Phänomens schauen, so sind die Bestrebungen der protestantischen Fürsten und Reichsstädte ab der Mitte des 16. Jahrhunderts die entscheidende Ursache für diesen Quantensprung in der allgemeinen Bildung. Die Reformatoren, allen voran Luther und Melanchthon, hatten die Macht des neuen Mediums Buchdruck früh erfasst und nutzten diese mediale Revolution für die Sache der neuentstehenden Kirche des Evangeliums sowohl in der kontroverstheologischen Publizistik als auch für die Gewinnung breiterer Bevölkerungsschichten. Damit diese Evangelisation ein langandauernder Erfolg werden konnte, war das nötig, was wir heute die Alphabetisierung der Bevölkerung nennen. Und dies wiederum war an die Einrichtung eines mehr oder weniger flächendeckenden Schulsystems gebunden. Entscheidend war hierbei einerseits Luthers programmatische Schrift von 1524 An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen,2 andererseits Melanchthons unermüdliches Wirken für die Reform der Schulen und Universitäten, die er nicht zuletzt durch die Publikation von Lehrbüchern und Lehrplänen maßgeblich beeinflusste. Für dieses Bemühen wurde Melanchthon anerkennend auch der praeceptor Germaniae, der Schulmeister Deutschlands genannt.
2. Die Errichtung eines landesweiten Schulsystems in Pfalz-Zweibrücken durch Ulrich Sitzinger 1556
Dabei spielt nicht nur die Eröffnung und Einrichtung von Landschulen (vergleichbar späteren Grund- und Volksschulen) und höheren Schulen (Lateinschulen, vergleichbar heutigen Gymnasien) eine große Rolle, sondern letztendlich auch die Einführung der Schulpflicht. In der Forschung findet sich des öfteren der Hinweis, dass die freie Reichsstadt Straßburg das erste Territorium des Heiligen Römischen Reiches und auch ganz Europas gewesen sei, das mit seinem Schulgesetz von 1598 eine allgemeine Schulpflicht eingeführt habe. Auch in Straßburg war man sehr früh dazu übergegangen, die Schule und die Erziehung der Kinder in das Kirche und Gesellschaft umspannende Programm der Reformation einzubeziehen. Hier mag es genügen, den Namen des berühmten und einflussreichen Straßburger Pädagogen und Rektors Johannes Sturm (1507-1589) zu erwähnen, der das Straßburger Schulwesen zu einer europaweit strahlenden Blüte gebracht hatte. Sturms Ideen wirkten aber nicht nur in Straßburg und anderen Universitätsstädten, sondern auch in eher unbedeutenden und ländlichen Gebieten. Den Zusammenhang zwischen der Einführung der Reformation und einem intensiven Bemühen um die Schule und die Bildung der Einwohner kann man exemplarisch am kleinen Herzogtum Pfalz-Zweibrücken zeigen, das die Konsolidierung der Reformation in den 1550er Jahren unter dem Melanchthonschüler Ulrich Sitzinger (1525-1574) erlebte. Nach heutigem Forschungsstand war Zweibrücken der erste deutsche Flächenstaat, der so etwas wie ein allgemeines Schulsystem als Vorläufer der allgemeinen Schulpflicht einführte – und zwar vor dem Straßburger Gesetz von 1598, nämlich 1592. Davon unabhängig ist natürlich festzuhalten, dass auch in den größeren protestantischen Staaten, wie z.B. Württemberg oder Sachsen, ebenfalls schon in den 1550er und 1560er Jahre sehr viele Schule neu eingerichtet worden waren.
Aber zurück zur Entstehung des Zweibrücker Schulwesens. Reformatorisches Gedankengut war in Pfalz-Zweibrücken schon seit den 1520er Jahren verbreitet, offiziell eingeführt wurde die Reformation 1533 durch den Vormund des damals noch minderjährigen Herzogs Wolfgang (1526-1569), Pfalzgraf Ruprecht (1506-1544), und den Zweibrücker Hofprediger Johann Schwebel (1490-1540). Herzog Wolfgang wurde 1544 mündig, konnte aber erst nach dem Augsburger Religionsfrieden 1555 an eine systematische Ordnung des Kirchenwesens in Pfalz-Zweibrücken gehen. Die von seinem Kanzler Ulrich Sitzinger verfasste große Kirchenordnung3 stützte sich dabei auf die bereits bewährten Ordnungen aus Mecklenburg (1552) und Württemberg (1553), übertrifft aber beide an Umfang und im Bestreben nach Vollständigkeit. Sitzinger war der älteste Sohn eines ehemaligen Priesters aus Worms, der sich in der Frühphase der Reformation verheiratet hatte. Sitzinger (Sohn) hatte in Wittenberg ab 1544 bei Luther und Melanchthon studiert und eine Nichte von Melanchthons Frau, die Tochter des Wittenberger Jura-Professors Sebaldus Münsterer, geheiratet. Er galt als brillanter Kopf, der schon als junger Mann mit zahlreichen juristischen Auftragsarbeiten von Stadtmagistraten und Fürsten bis hinauf zum Kaiser betraut wurde. Unmittelbar nach Erlangung des juristischen Doktorgrades 1551 wurde er nach Zweibrücken als Rat berufen und rückte schon bald in das Amt des Kanzlers auf. 1555/56 wurde er (als Jurist!) mit der Erarbeitung einer Kirchenordnung für das Fürstentum beauftragt.
Zur Frage der Schule und der Notwendigkeit der Bildung der Kinder schreibt Sitzinger:
„Auß disen und vil andern spruechen [sc. der Bibel] ist offentlich, das gottes ernster will ist, das etliche Menschen sind, die im lesen, Schreyben, Sprachen, Kuensten [d.h.: Wissenschaften] andere unterweisen, und etliche besondere zuhoerer, die lernen und zu erhaltung der Buecher, sprachen und Christliche lehre und kuensten dienen. […]
Diese erinnerung soll man dem Volck offt fuerhalten, Gottsfuerchtige leute zu ermanen, das sie ihre Kinder gern lernen lassen. […]
Derhalben woellen wir unsere unterthanen […] hiemit zum fleissigsten erinnert und ermanet haben, das sie ire kinder, so darzu tueglich und gelirnige ingenia haben, nicht allein zu der Kinderschul mit fleiß ziehen und anweisen, Sondern auch dieselbige, von denen sondere hoffnung ist, mit der zeit auff bewerte Gottselige Universiteten schicken und daran sein, das sie in Christlicher, heilsamer leere und andern guten kuensten und faculteten inen selbst und andern zu nutz auffwachsen, und ein jeder nach seinem beruf, nach dem im Gott gnad und verstand verlihen, zu noetigen Aemptern und sachen gebraucht werden moege.“ 4
Außerdem sollen Stipendien eingerichtet werden, damit die begabteren unter den Schülern anschließend eine Universität besuchen können:
„Nach dem wir auch vor dieser zeit ettliche der unsern auff Christliche Universiteten befuerdert und inen zu irem fuernemen hilff thun lassen und noch thun, So woellen wir gleicher gestalt fuerder daran sein, das in disem fall die jenige, welche vor andern von Gott mit zuechtigen und gelirnigen ingeniis begabt sind und hilff beduerffen, je nach gestalt und gelegenheit der sachen, sovil mueglich auß den ubrigen kirchen guetern und andern gefellen, so one das zu milten wercken gestifftet sein, versehen und bedacht werden.“ 5
Schulbildung wird hier zwar zuallererst als Bildung a) hin zum Verständnis des Evangeliums, der biblischen Botschaft, und b) zur Ausbildung für den Kirchen- und Staatsdienst formuliert, so dass vor allem wegen des letztgenannten Punktes von einer allgemeinen Schulpflicht zwar noch nicht die Rede sein kann; faktisch aber wird ein zumindest intendiert flächendeckendes Schulsystem vorbereitet und durch die Errichtung von Dorfschulen in fast allen Gegenden des Herzogtums auch ansatzweise in die Tat umgesetzt. Allerdings wird es nicht mit allerletzter obrigkeitlicher Konsequenz durchgesetzt, wozu z.B. eine Strafandrohung bei Nichtbefolgung gehören würde.
Besonders interessant ist, dass ausdrücklich alle Wissenschaften, nicht nur die besonders „biblischen“ oder theologischen, sondern eben auch Jura, Mathematik, Astronomie, die wegen der Kalenderberechnungen wichtig war, und Geschichte zum schönen Schatz von Arznei, von Gott dem Menschen zu gut geschaffen bezeichnet werden. Dass auch die Musik nicht vergessen wird, sondern vielmehr einen besonders hohen Stellenwert hat, geht daraus hervor, dass im Anschluss an die grundsätzlichen Erwägungen über die Schule ein Lehrplan folgt, in dem es heißt: Teglich soll man die erste stund nach mittag alle Knaben in der Musica uben. Man stelle sich vor: sechs Stunden Musikunterricht pro Woche!
Gleichzeitig wird im Herzogtum Zweibrücken aus dem eingezogenen Vermögen der beiden ehemaligen Abteien Wörschweiler und Hornbach eine höhere Landesschule, also eine Art Gymnasium errichtet, die in den Hornbacher Klostergebäuden untergebracht wird und den Zweibrücker Pfarrer- und Beamtennachwuchs auf das Studium an einer Universität vorbereitet. Der schon genannte Lehrplan, der genaue Angaben sowohl zur Verteilung des Stoffes über die Unterrichtsjahre als auch für die Klassenteilung, die Wochenstunden und die zu benutzenden Lehrbücher enthält, folgt ebenfalls noch in der Kirchenordnung. Von einer allgemeinen Schulpflicht aber kann, wie schon angedeutet, allenfalls bedingt die Rede sein, denn erstens ist immer nur von den Jungen oder Knaben die Rede, zweitens werden ja nicht alle Eltern verpflichtet, ihre Kinder zur Schule zu schicken, zur weiterführenden Schule nach Hornbach sowieso nicht.
Soweit die Theorie. Die Praxis sah natürlich, wie so oft, anders aus. 1558/59 wurde eine erste landesweite Kirchen- und Schulvisitation durchgeführt, deren Akten zu großen Teilen erhalten sind.6 In dieser Visitation wurde von einer Kommission jedes Dorf besucht und die Pfarrer, Schulmeister und Gemeindeglieder ausführlich befragt. Ziel war die Überprüfung, ob und wie die Reformation und die neue Kirchenordnung eingeführt waren und befolgt wurden, aber auch die Situation der Schulen war Teil des Fragenkataloges. Im Anschluss an die Visitation legte die Kommission neben den Protokollen auch eine Empfehlungsschrift mit allgemeinen Verbesserungsvorschlägen vor, die sogenannten Generalartikel. Dort wird im Absatz Von den Schulen darauf gedrängt, dass an jedem Ort eine Schule eingerichtet werde, an den größeren Orten soll es sogar Mädchenschulen geben! Auch diese Schrift ist vom unermüdlichen Kanzler Sitzinger verfasst, der somit als treibende Kraft auch in der Zweibrücker Bildungspolitik gelten kann. Er beauftragt die Superintendenten mit der Aufsicht über die Schulen, sowohl was die Versorgung und Besoldung der Schulmeister als auch die inhaltlichen Fragen betrifft. Außerdem sollen sie begabte, aber bedürftige Kinder aus ärmeren Familien fördern.7

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